Die „HÖRZU-Abofalle“ beschreibt Fälle, in denen Verbraucher:innen ungewollt ein kostenpflichtiges Abonnement der Zeitschrift HÖRZU (herausgegeben von der Funke Mediengruppe) abschließen und Rechnungen erhalten, ohne einen Vertrag klar vereinbart zu haben. Häufig agiert die Pressevertriebszentrale (PVZ) als Vermittler, der mit aggressiven oder intransparenten Methoden Abos vermarktet. Betroffene berichten von Täuschungen, unaufgeforderten Lieferungen und Drohungen durch Inkassobüros. Die Verbraucherzentrale warnt vor der PVZ und deren Rechnungen.
Typische Vorgehensweisen
- Telefonakquise: Anrufe, die kostenlose Probe-Abos, Gewinne (z. B. Reisen) oder Prämien versprechen, ohne die Kostenpflicht klar zu erwähnen.
- Haustürgeschäfte: Ansprache in Fußgängerzonen oder an der Haustür mit „unverbindlichen“ Angeboten, die in ein Jahresabo münden.
- Gewinnspiele: Daten, die bei Gewinnspielen angegeben werden, werden für Abo-Verträge missbraucht.
- Unaufgeforderte Lieferungen: Zeitschriften wie HÖRZU werden mit dem Namen der Betroffenen geliefert, gefolgt von Rechnungen.
- Druck durch Mahnungen: PVZ oder Inkassobüros (z. B. EOS Deutscher Inkassodienst) drohen mit Schufa-Einträgen oder Gerichtsverfahren.
Beispiele aus Erfahrungsberichten
- Personen erhalten HÖRZU unaufgefordert mit ihrem Namen auf dem Adressaufkleber und anschließend Rechnungen.
- Eine psychisch kranke Person wurde überredet, ein Abo abzuschließen, und trotz Kündigung wurde Geld abgebucht.
- Minderjährige unterschrieben Verträge in Fußgängerzonen, ohne die Zustimmung der Eltern.
Wer ist die PVZ?
Die Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (PVZ), oft mit Sitz in Hamburg, ist ein Vermittler, der Abonnements für Verlage wie die Funke Mediengruppe vermarktet. Während HÖRZU selbst ein seriöses Medium ist, steht die PVZ wegen ihrer Geschäftspraktiken in der Kritik.
Problematische Praktiken der PVZ
- Fehlende Transparenz: Kosten und Widerrufsrecht werden nicht klar kommuniziert, was gegen gesetzliche Vorgaben (§ 312j BGB, § 355 BGB) verstößt.
- Psychologischer Druck: Ältere Menschen, Minderjährige oder psychisch labile Personen werden gezielt überrumpelt.
- Datenmissbrauch: Persönliche Daten aus Gewinnspielen oder anderen Quellen werden ohne Zustimmung für Verträge genutzt.
- Schwierige Kündigung: Kündigungen werden ignoriert, verschleppt oder als ungültig zurückgewiesen.
Warum ist die PVZ problematisch?
Die PVZ nutzt oft rechtlich fragwürdige Methoden, wie Täuschung oder das Verschweigen von Kosten, um Verbraucher:innen in Verträge zu locken. Dies kann gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder sogar strafrechtliche Vorschriften (z. B. Betrug, § 263 StGB) verstoßen.
Juristische Grundlagen gegen die PVZ
Um sich gegen die PVZ zu wehren, sind folgende rechtliche Grundsätze relevant:
- Kein Vertrag ohne Zustimmung (§ 305 ff. BGB): Ein Vertrag ist nur gültig, wenn beide Parteien klar zustimmen. Täuschung oder fehlende Kosteninformation machen den Vertrag anfechtbar (§ 123 BGB).
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Widerrufsrecht (§ 355 BGB):
- Haustür- und Fernabsatzverträge: 14 Tage Widerrufsrecht. Ohne Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB).
- Button-Lösung (§ 312j BGB): Bei Online-Bestellungen muss ein klarer Button wie „zahlungspflichtig bestellen“ vorhanden sein. Fehlt dieser, ist kein Vertrag zustande gekommen.
- Unverlangte Leistungen (§ 241a BGB): Unaufgeforderte Zeitschriften müssen nicht bezahlt werden und dürfen behalten oder entsorgt werden.
- Minderjährige oder nicht Geschäftsfähige: Verträge mit Minderjährigen ohne elterliche Zustimmung (§ 107 BGB) oder mit psychisch labilen Personen unter Druck (§ 104 BGB) sind unwirksam.
- Inkassoforderungen: Unberechtigte Forderungen von Inkassobüros sind unwirksam. Überhöhte Gebühren oder Drohungen mit Schufa-Einträgen sind unzulässig (§ 4 RDG).
Praktische Schritte zur juristischen Abwehr
Folgende Schritte helfen, sich gegen die PVZ und ihre Forderungen zu wehren:
1. Keine Zahlung leisten
- Warum? Eine Zahlung könnte als Vertragsanerkennung gelten (§ 242 BGB).
- Tipp: Ignorieren Sie Mahnungen nicht, sondern widersprechen Sie aktiv.
2. Schriftlichen Widerspruch einlegen
- Wie? Senden Sie einen Widerspruchsbrief per Einschreiben an die PVZ, in dem Sie erklären, dass kein Vertrag besteht, und die Forderung zurückweisen. Verweisen Sie auf § 241a BGB (unverlangte Leistungen) oder § 312j BGB (fehlende Button-Lösung).
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Musterbrief:
[Ihre Adresse] Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG [Anschrift der PVZ] Datum: [TT.MM.JJJJ] Betreff: Widerspruch gegen Rechnung Nr. [Nummer] / Kundennummer [Nummer] Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerspreche Ihrer Forderung aus der Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum], da kein Vertrag über ein Abonnement der Zeitschrift HÖRZU zustande gekommen ist. Ich habe weder einen Vertrag unterschrieben noch einer kostenpflichtigen Bestellung zugestimmt. Die Lieferung der Zeitschrift erfolgte unaufgefordert und stellt eine unverlangte Leistung gemäß § 241a BGB dar. Zudem wurde ich nicht ordnungsgemäß über ein Widerrufsrecht belehrt, weshalb ein etwaiger Vertrag unwirksam ist (§ 355 BGB). Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch. Ich fordere Sie auf, die Forderung zurückzunehmen und mir dies schriftlich zu bestätigen. Weitere Lieferungen der Zeitschrift sind zu unterlassen. Bei Fortsetzung der Forderungen behalte ich mir rechtliche Schritte und die Einschaltung der Verbraucherzentrale vor. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]
3. Kündigung aussprechen
- Warum? Auch ohne Vertrag sollten Sie vorsorglich kündigen, um Lieferungen zu stoppen.
- Wie? Senden Sie eine Kündigung per Einschreiben mit Kundennummer oder Rechnungsnummer.
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Musterkündigung:
Kündigung des Abonnements, Kundennummer [Nummer] Hiermit kündige ich das mir untergeschobene Abonnement der Zeitschrift HÖRZU mit der Kundennummer [Nummer] fristlos. Ein Vertrag ist nicht zustande gekommen, da ich keiner kostenpflichtigen Bestellung zugestimmt habe. Sollte ein Vertrag bestehen, kündige ich diesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie den Eingang und die Bearbeitung meiner Kündigung schriftlich.
4. Unberechtigte Abbuchungen zurückbuchen
- Wie? Lassen Sie Lastschriften innerhalb von 8 Wochen (SEPA-Lastschrift) von Ihrer Bank zurückbuchen. Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung schriftlich.
- Tipp: Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig.
5. Inkassoforderungen abwehren
- Wie? Widersprechen Sie Inkassoschreiben per Einschreiben und fordern Sie einen Vertragsnachweis. Verweisen Sie auf die Unbegründetheit der Forderung.
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Musterbrief an Inkassobüro:
[Ihre Adresse] [Name des Inkassobüros] [Anschrift] Datum: [TT.MM.JJJJ] Betreff: Widerspruch gegen Forderung, Aktenzeichen [Nummer] Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerspreche Ihrer Forderung aus Ihrem Schreiben vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Nummer]. Ein Vertrag mit der Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG ist nicht zustande gekommen, da ich keiner kostenpflichtigen Bestellung zugestimmt habe. Ich fordere Sie auf, mir einen Nachweis des angeblichen Vertrags (z. B. unterschriebene Bestellung) vorzulegen. Ohne Nachweis ist Ihre Forderung unbegründet. Weitere Mahnungen oder Drohungen mit Schufa-Einträgen werde ich als unzulässig zurückweisen und rechtlich prüfen lassen. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]
6. Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten
- Verbraucherzentrale: Bietet Beratung (ca. 20–50 Euro) und Musterbriefe. Sie unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
- Rechtsanwalt: Sinnvoll bei Mahnbescheiden oder hartnäckigen Forderungen. Viele Anwälte bieten eine kostenlose Erstberatung.
- Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie, ob Verbraucherstreitigkeiten abgedeckt sind.
7. Anzeige bei Betrugsverdacht
- Wann? Bei Täuschung (z. B. falsche Versprechen eines kostenlosen Abos) oder Datenmissbrauch kann Betrug (§ 263 StGB) vorliegen.
- Wie? Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei mit Beweisen (Rechnungen, Korrespondenz).
8. Öffentliche Beschwerde
- Melden Sie Praktiken bei der Verbraucherzentrale oder auf Plattformen wie Trustpilot. Ein Beschwerdebrief an die Funke Mediengruppe kann Druck erzeugen.
Präventive Maßnahmen
- Daten schützen: Geben Sie keine persönlichen Daten bei Gewinnspielen oder unbekannten Anrufen preis.
- Kleine Schrift lesen: Prüfen Sie AGB und Kostenhinweise bei Angeboten.
- Anrufe blockieren: Nutzen Sie Sperrlisten für PVZ-Nummern (z. B. über Tellows).
- Keine Unterschrift unter Druck: Fordern Sie Unterlagen zur Prüfung an.
- Unverlangte Ware behalten: Unaufgeforderte Zeitschriften sind unverlangte Leistungen (§ 241a BGB) und müssen nicht bezahlt werden.
Fazit
Die HörZu-Abofalle, oft durch die PVZ orchestriert, ist ein Beispiel für unseriöse Abo-Vermittlung. Verbraucher:innen können sich erfolgreich wehren, indem sie ungeprüft keine Zahlungen leisten, widersprechen, kündigen und bei Bedarf rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die rechtliche Lage schützt Verbraucher:innen klar, da Verträge ohne Zustimmung oder mit Täuschung unter Umständen unwirksam sind. Prävention durch Skepsis bei Angeboten und Gewinnspielen ist der beste Schutz.
Wenn Sie konkrete Dokumente (z. B. Rechnungen) haben, können spezifische Widerspruchsbriefe erstellt werden. Kontaktieren Sie die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt bei anhaltenden Problemen.